Kinderschutz


Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig (BGB § 1631 (2)).

 

 Die Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des § 8a SGB VIII und die Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen hat uns bewogen, ein System einer - von der jeweiligen Einrichtung - unabhängigen Beschwerdestelle einzurichten. 

 

An diese Beschwerdestelle können sich Kinder und Jugendliche, aber auch MitarbeiterInnen aus Mitgliedseinrichtungen der ErSte Trägergesellschaft mit Beschwerden über eine wahrgenommene Kindeswohlgefährdung innerhalb von Einrichtung im Verbund der ErSten Trägergesellschaft wenden.

 

Die Kinderschutzbeauftragten im Verbund der ErSte Trägergesellschaft sind für die Kinder und Jugendlichen ein Anlaufpunkt für Beschwerden unabhängig von den jeweiligen Einrichtungen.

KONTAKT zum KINDERSCHUTZ TEAM

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