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Konzept

Die pädagogische Zielsetzung unserer Einrichtungen lassen sich dabei an folgenden Vorstellungen festmachen: 

  • Förderung einer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen eines Selbstfindungsprozesses und dadurch die Eröffnung von Möglichkeiten der eigenen Lebensplanung (§§ 37, 41 SGB VIII) 

  • Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes hinsichtlich der Ausgestaltung der Erziehungshilfe (§§ 5,9 SGB VIII) 

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 SGB VIII) über den Aufbau eines für unsere Kinder- und Jugendlichen vertrauten, transparenten Rahmens und damit der Möglichkeit der eigenständigen Entwicklung 

  • Unterstützung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im schulischen und im beruflichen Werdegang (§ 27 (3) SGB VIII) 

  • Zusammenarbeit mit und Vertretung von Personensorgeberechtigten durch die betreuenden Fachkräfte (§§ 37,38 SGB VIII) durch Elternarbeit und - wo immer möglich - (Re-) Integration der Kinder und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie 

  • Mitwirkung der Betroffenen an Entscheidungen über Erziehungshilfen und Zusammenwirkung mit Fachkräften im Rahmen der Hilfeplanung und ihrer Fortschreibung (§ SGB VIII) 

  • Berücksichtigung des Kinderschutzes auf der Basis des § 8a SGB VIII durch Verfahrensbeschreibung Kinderschutz und Kinderschutzbeauftragte