Konzept
Die pädagogische Zielsetzung unserer Einrichtungen lassen sich dabei an folgenden Vorstellungen festmachen:
- Förderung einer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen eines Selbstfindungsprozesses und dadurch die Eröffnung von Möglichkeiten der eigenen Lebensplanung (§§ 37, 41 SGB VIII)
- Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes hinsichtlich der Ausgestaltung der Erziehungshilfe (§§ 5,9 SGB VIII)
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 SGB VIII) über den Aufbau eines für unsere Kinder- und Jugendlichen vertrauten, transparenten Rahmens und damit der Möglichkeit der eigenständigen Entwicklung
- Unterstützung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im schulischen und im beruflichen Werdegang (§ 27 (3) SGB VIII)
- Zusammenarbeit mit und Vertretung von Personensorgeberechtigten durch die betreuenden Fachkräfte (§§ 37,38 SGB VIII) durch Elternarbeit und - wo immer möglich - (Re-) Integration der Kinder und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie
- Mitwirkung der Betroffenen an Entscheidungen über Erziehungshilfen und Zusammenwirkung mit Fachkräften im Rahmen der Hilfeplanung und ihrer Fortschreibung (§ SGB VIII)
- Berücksichtigung des Kinderschutzes auf der Basis des § 8a SGB VIII durch Verfahrensbeschreibung Kinderschutz und Kinderschutzbeauftragte
