Kinderschutz
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig (BGB § 1631 (2)).
Die Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des § 8a SGB VIII und die Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen hat uns bewogen, ein System einer - von der jeweiligen Einrichtung - unabhängigen Beschwerdestelle einzurichten.
An diese Beschwerdestelle können sich Kinder und Jugendliche, aber auch MitarbeiterInnen aus Mitgliedseinrichtungen der ErSte Trägergesellschaft mit Beschwerden über eine wahrgenommene Kindeswohlgefährdung innerhalb von Einrichtung im Verbund der ErSte´n Trägergesellschaft wenden.
Das Kinderschutzteam besteht aus drei Kinderschutzbeauftragten. Für die Region Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin sind Kerstin Stephanski und für die Region Schleswig-Holstein, Hamburg Jens Harder als Kinderschutzbeauftragte gewählt. Als Trägervertreterin wird Heidi Steffen gewählt.
Die Kinderschutzbeauftragten im Verbund der ErSte Trägergesellschaft sind für die Kinder und Jugendlichen ein Anlaufpunkt für Beschwerden unabhängig von den jeweiligen Einrichtungen.
Über die E-Mail-Adresse Kinderschutz@ErSteTraeger.de und über die Rufnummer 0800-5450030 könnt ihr kostenlos Kontakt mit unseren Kinderschutzbeauftragten aufnehmen.
Die Kinderschutzbeauftragten im Jahr 2012 sind:
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H. Steffen J. Harder K. Stephanski
R. Schweeren U. Riemann M. v. Caprivi
